Erklärung zur Barrierefreiheit
tetraeder bemüht sich, diese Website möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, auch Menschen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder Lernbeeinträchtigungen. Maßstab sind die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nach den Behindertengleichstellungsgesetzen und der Richtlinie (EU) 2016/2102, konkret die europäische Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.
Diese Erklärung gilt für diese Website und ihre Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Die Gründe stehen unter „Nicht barrierefreie Inhalte“.
Grundlage ist eine Selbstbewertung von tetraeder (Stand 2. Oktober 2026). Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden.
Das ist umgesetzt
- Ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“ steht am Anfang jeder Seite.
- Die Seitensprache ist als Deutsch ausgezeichnet. Navigation, Hauptbereich und Fußbereich sind als solche gekennzeichnet, Überschriften gliedern die Inhalte.
- Die Seiten lassen sich mit der Tastatur bedienen. Der Fokus ist sichtbar.
- Links im Fließtext sind unterstrichen, sie sind also nicht nur an der Farbe erkennbar.
- Das Menü auf kleinen Bildschirmen hat eine Beschriftung für Hilfsmittel.
- Die Darstellung passt sich der Bildschirmgröße an. Vergrößern per Zoom ist nicht gesperrt.
- Informative Bilder haben einen Alternativtext, rein dekorative Bilder werden für Hilfsmittel ausgeblendet.
- Eingebettete Inhalte haben einen Titel.
- Bewegung wird reduziert, wenn Ihr Gerät das so eingestellt hat.
- Der Haupttext erreicht in den Standardfarben einen sehr hohen Kontrast (über 14:1). Graue Nebentexte wie Fußzeile und Hinweise erreichen mindestens 4,5:1. Die Hauptfarbe ist die Ausnahme, siehe unten. Bei den Farben einer Kommune warnt das Portal, sobald der Kontrast von Text auf Hintergrund unter 4,5:1 fällt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die Hauptfarbe (Orangerot) erreicht als Textfarbe etwa 3,2:1 bis 3,6:1, und weiße Schrift darauf etwa 3,6:1. Gefordert sind 4,5:1 für normalen Text. Das betrifft Schaltflächen, die aktive Navigation, Titel in Linklisten, geöffnete Fragen und einzelne farbige Textstellen. Wir überarbeiten die Farbwerte.
- Links, die in einem neuen Fenster öffnen, weisen nicht darauf hin.
- Die Qualität von Alternativtexten und die Verständlichkeit von Texten hängen von den Inhalten ab, die redaktionell gepflegt werden. Das gilt auch für die Überschriftenstruktur auf Seiten, die Redakteure selbst aufbauen. Einzelne Lücken sind möglich.
- Es gibt keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und keine Informationen in Leichter Sprache.
Das Portal, in dem Kommunen und tetraeder Inhalte pflegen, ist nicht Teil dieser Prüfung und wurde noch nicht umfassend auf Barrierefreiheit untersucht. Der Block-Editor und die Diagramme sind voraussichtlich nur eingeschränkt mit Tastatur und Screenreader nutzbar. Wenn Sie Unterstützung brauchen, melden Sie sich bei uns.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder brauchen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir antworten in der Regel innerhalb von vier Wochen.
tetraeder.solar gmbh
Hafenweg 22, 48155 Münster (Sitz)
Am Kai 22, 44263 Dortmund (Verwaltungssitz)
Telefon: +49 (0)231 189 17 17
Fax: +49 (0)231 189 17 18
E-Mail: info@tetraeder.solar
Webseite: www.tetraeder.solar
Schlichtungs- und Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden. Für öffentliche Stellen des Bundes ist das die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, schlichtungsstelle-bgg.de. Für Stellen der Länder und Kommunen gelten die Regelungen des jeweiligen Landes.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2026 erstellt und am 2. Oktober 2026 aktualisiert. Sie wird überprüft, wenn sich die Website wesentlich ändert.